Werbungskosten bei Geldanlagen nicht vergessen
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 dürfen Werbungskosten nicht wie gewohnt per Nachweis steuermindernd abgesetzt werden. Seither kann der Sparerfreibetrag (801 EUR pro Person, 1602 EUR je Ehepaar) im Rahmen von Freistellungsanträgen bei der Depotbank genutzt werden. So wird bis zu diesen Grenzen Abgeltungssteuer vermieden. Jedoch können Transaktionskosten in Verbindung mit Börsengeschäften weiterhin steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Solche Gebühren mindern Gewinne und erhöhen Verluste, was sich dementsprechend auswirkt. Dies gilt sowohl beim Kauf von Investmentfonds mit Ausgabeaufschlag wie auch beim Vermögensverwalter. Die dort gezahlten Pauschalgebühren können zur Hälfte als Transaktionskosten steuerrelevant werden. Ein Steuerberater sollte hierzu konsultiert werden. Aktuelle Informationen finden sich unter www.bundesfinanzministerium.de
Anlagebetrug vernichtet Spargelder
Das Magazin Capital veröffentlichte kürzlich den Beitrag „Ruiniert statt reich“. Die darin geschilderten Erfahrungen betreffen nicht nur eine kleine Anzahl von Anlegern, sondern sie stehen für Betrugsschäden in Milliardenhöhe. Jeder Geldanleger, der diesen Artikel liest, wird kritischer und durchschaut typische Tricks der verantwortungslosen Finanzbetrüger. So kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden: es gibt auf der ganzen Welt keine Superrendite ohne entsprechendes Risiko! Hinterher ist man immer klüger. Darum ist es so wichtig, sich vorher zu informieren! Eine gute Quelle ist das Internet. Unter www.test.de
findet man zu Geldanlageangeboten eine Warnliste. Für vernachlässigbare 3 Euro kann sich jeder Interessierte ein aktuelles Infodokument downloaden.
Investmentfonds für den Vermögensaufbau
Die volatilen Kursverläufe an den Börsen und Kapitalmärkten haben eine Menge Enttäuschung gebracht. Dennoch sorgen Sparpläne mit Aktien-, Immobilien- und Mischfonds nach langen Zeiträumen für solide Ergebnisse. Ich empfehle die aktuelle Investment-Information unter www.bvi.de